Unterweisungen umfassen i.d.R. Anweisungen sowie Erläuterungen, welche auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich von Mitarbeitern ausgerichtet ist. Dies steht z.B. in § 12 des Arbeitsschutzgesetzes und verpflichtet rechtlich zu einer ausreichenden und angemessenen Unterweisung die jährlich durch das Unternehmen (organisatorisch) durchgeführt werden muss. Passiert das nicht ist die Führungskraft, der Geschäftsführer bzw. der Eigentümer z.B. bei Unfällen oder Schäden persönlich haftbar. Dieses Haftungszenario kann man vermeiden, in dem man z.B. bei uns die Weiterbildungsflatrate bucht, in der aller relevanten Unterweisungen (digital) enthalten sind.
Unterweisungen sind meist kurze (digital) Kurse und dienen der allgemeinen Wissensvermittlung in bestimmten Themengebieten und meist dem Schutz eines Gutes (z.B. Gesundheit oder Arbeitsmittel). Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Unterweisungen wie z.B. die jährlich stattfindende Arbeits- oder Brandschutzunterweisung und es gibt fachspezifische Unterweisungen wie die IT- und Datenschutzunterweisung oder die Hygieneunterweisung.
Sicherheitsakademie Berlin
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