Einsatzvorbereitung Ihrer Mitarbeiter im In- und Ausland.
Brandschutzbeauftragter: Ausbildung
Arbeitgeber sind gemäß § 3 Arbeitsschutzgesetz verantwortlich für die Sicherheit ihrer Beschäftigten und dazu verpflichtet, für einen angemessenen Arbeitsschutz zu sorgen. Betriebliche Brandschutzbeauftragte nehmen essentielle Aufgaben wahr und tragen ein hohes Maß an Verantwortung. Sie beraten und unterstützen in allen Fragen des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Daher müssen sie über die aktuellen und entsprechenden Gesetze, Empfehlungen und Vorschriften informiert sein. Mit diesem Lehrgang nach der vfdb-Richtlinie 12-09/01 und der DGUV Information 205-003 erfüllen Sie die Qualifikationsanforderungen an einen Brandschutzbeauftragten
Dauer
Bis zu 8 Tage in Vollzeit, 64 Unterrichtseinheiten
Beginn
Regelmäßig und nach Vereinbarung
Kosten
Auf Anfrage
Ausbildungsorte
Sicherheitsakademie Berlin, externe Ausbildungsorte
Unterrichtszeiten
Montag bis Freitag, 8:00 – 18:00 Uhr und nach Vereinbarung
Gruppenstärke
Mindestens 8 Teilnehmer
Zielgruppe
Sicherheitsfachkräfte, Brandschutzverantwortliche, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Sicherheitsbeauftragte, Facility Manager, technische Angestellte und Führungskräfte, die den Brandschutz organisieren sollen
Voraussetzungen
Keine
Förderung
Keine
Methodik
Praxisorientierte Theorievermittlung, Gruppenarbeit, praktische Löschübungen
Prüfung
Ja
- Zertifikate
· Zeugnis nach Richtlinien der DGUV zum Brandschutzbeauftragten
Schwerpunkte
- Rechtliche Grundlagen: Landesbauordnungen, Sonderbauverordnungen
- Aufgaben und Stellung des Brandschutzbeauftragten im Betrieb: Zusammenarbeit mit Behörden, Feuerwehren und Versicherungen
- Brand- und Löschlehre: Baustoffe und Bauteile, Brand- und Explosionsgefahren, besondere Brandrisiken
- Brandschutzkonzepte und Brandschutzordnung (A, B, C)
- Baulicher, technischer und organisatorischer Brandschutz: Flucht- und Rettungswege
- Praktische Unterweisung
- Löschübung
- Brandschutzmanagement
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