Interventionskraft nach VdS 2868
Die Schulung zur Interventionskraft nach den Vorgaben der VdS (Vertrauen durch Sicherheit) ist die Grundlage für einige Tätigkeiten in der Sicherheitsbranche. Absolventen kennen und berücksichtigen die rechtlichen Grundlagen und sind mit den taktischen Handlungsgrundsätzen ihrer Aufgabenstellung vertraut.
Qualifikation zur Interventionskraft – Seminar
Die VdS Schadenverhütung GmbH als ein Unternehmen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) fordert in der VdS-Richtlinie VdS 2172 „Interventionsstellen“ – eine Qualifikation für Interventionskräfte in Form eines mindestens 24-stündigen Lehrgangs mit anschließender Wissensfeststellung. Mit Wirkung zum 31.07.2003 haben alle Interventionskräfte (hierzu zählen neben Alarmverfolgern auch Revierstreifenkräfte) diese Qualifikation anhand eines Zertifikates nachzuweisen, sofern für die nicht die Bestandsschutzregelungen gemäß VdS 2172 Abschnitt 5.5.3 gelten.
Das Zertifikat dient insbesondere als Nachweis gegenüber Arbeitgebern und der VdS Schadenverhütung GmbH, dass die geforderte Qualifikation für Interventionskräfte im Sinne der VdS-Anerkennung von Wach- und Sicherheitsunternehmen erbracht wurde.
Weiterhin wird anhand des Zertifikates nachgewiesen, dass die gemäß DIN 77200, Abschnitt 4.13, geforderte Aus- und Fortbildung für Interventionskräfte erfolgreich durchgeführt wurde. Das Seminar ist auch zur Auffrischung und Vertiefung vorhandener Grundkenntnisse geeignet.
- privatrechtliche Tätigkeitsgrundlagen zum Schutz von Eigentum und Besitz
- Grundzüge des Straf- und Strafverfahrensrechts
- Arbeits- und Gesundheitsschutz anhand ausgewählter Unfallverhütungsvorschriften
- Grundsätze im Umgang mit Menschen/Kenntnis von Fehlerquellen
- Grundsätze der Kommunikation/Werkzeug Sprache
- Melde- und Berichtswesen
- Zusammenarbeit mit Polizei, Behörden, Organisationen und anderen Hilfskräften
- Grundsätze der Eigensicherung/Schutzmaßnahmen
- Meldesysteme und Beobachtungseinrichtungen
- Aufbau, Wirkungsweise und Grenzen der eingesetzten Kommunikationstechnik - Grundkenntnisse im vorbeugenden Brandschutz/Handhabung von Feuerlöschgeräten
- Einrichtungen und Hilfsmittel zur Eigensicherung/persönliche Schutzausrüstung
- Zugangs- und andere Kontrollsysteme