Waffensachkunde gewerblich

Die bestandene gewerbliche Waffensachkundeprüfung ist die Voraussetzung für das dienstliche Führen einer Schusswaffe im Rahmen eines Einsatzes. Das Sicherheitsunternehmen beantragt einen auftragsbezogenen Waffenschein und darf dann Mitarbeiter mit vorhandener Waffensachkunde einsetzen.

 

Erwerb der gewerblichen Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG

Für die Beschäftigung im Rahmen des Geld-Wert-Transports oder der Bewachung militärischer Liegenschaften ist de erfolgreiche Absolvierung der gewerblichen Waffensachkundeprüfung zwingend notwendig.

Nach Absolvierung des Lehrgangs gemäß § 7 WaffG und bestandener Prüfung ist die Befähigung zum Tragen von Lang- und Kurzwaffen im Rahmen der Ausübung der Sicherheitsdienstleistung gegeben. Der Teilnehmer kennt die Möglichkeiten und Grenzen des Einsatzes der Schusswaffe und auch die rechtlichen Grundlagen.

 

Förderung und Kostenübernahme

Die Kosten für die Ausbildung können unter Umständen von Leistungsträgern, wie z.B. der Agentur für Arbeit bezahlt werden. Geben Sie die folgende Maßnahmenummer an: 922/3072/11

Während der Ausbildung erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Auch ein Fahrtkostenzuschuss und eine Kinderbetreuung kann während der Ausbildung bewilligt werden.

Wir finden auch für Sie eine Fördermöglichkeit! Gern beraten und unterstützen wir Sie beim Beantragen der Förderung. Informationen hier

 

Ausbildungsziele

Erwerb der gewerblichen Waffensachkunde nach § 7 WaffG durch das Ablegen der Prüfung vor dem zugelassenen Prüfungsausschuss. Beherrschen vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Kenntnisse zum sicheren Umgang mit einer Schusswaffe.

 

Abschlüsse

  • gewerbliche Waffensachkundeprüfung gemäß § 7 WaffG
  • Erfüllen der Voraussetzung für das Führen einer Schußwaffe im Dienst

 

Lehrgangsdauer und Ausbildungszeiten

Monatlicher Lehrgangsstart! Nächster Starttermin

  • Dauer: 4 Tage, 32 Unterrichtseinheiten (UE)
  • Vollzeit: reguläre Unterrichtszeiten Mo - Fr 8:30 - 16:30 Uhr (8 UE/Tag)
  • Die Zeiten können den Ausbildungserfordernissen angepasst werden.

 

Lehrinhalte

  • Waffenrecht
  • Waffentechnik
  • Ballistik
  • rechtliche Grundlagen und Grenzen
  • Notwehr / Nothilfe
  • praktische Schießübungen

 

Ausbildungsformen

  • Anwendungsbezogene Theorievermittlung
  • praxisbezogene Wissensvermittlung
  • praktisches Schießen

 

Voraussetzungen

  • Führungszeugnis ohne Eintragung
  • mind. 18 Jahre alt
  • Für die Überprüfung durch das LKA muss dieses rechtzeitig vorliegen

 

Preis

 

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