IHK-Sachkundeprüfung § 34a GewO - 10-Tage-Vorbereitungskurs (auch am Wochenende)

Die meisten Tätigkeiten im Sicherheitsgewerbe, z.B. als Sicherheitskraft bei Veranstaltungen, an der Club- oder Discotür, bei Schutz von Geld-, Werttransporten oder Objekten bis hin zum Personenschutz, erfordern den Nachweis der Sachkunde. Diese Prüfung muss vor der IHK abgelegt werden und erfordert eine intensive Vorbereitung.

 

Erwerb der IHK-Sachkunde gemäß § 34a GewO für eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe

Dieser Intensivkurs ermöglicht Einsteigern in die Sicherheitsbranche oder Sicherheitskräften, die sich höher qualifizieren möchten, in nur 10 Tagen eine Top-Prüfungsvorbereitung. Sie ermöglicht Vorbereitung in kurzer Zeit zu geringen Kosten, für Berufstätige auch an Wochenenden. Die Teilnahme am Lehrgang dient auch der Wissensvermittlung der rechtlichen Grenzen, der "Jedermannsrechte". Die erfolgreich abgelegte Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer (IHK) befähigt zur Arbeit in allen Bereichen der Sicherheit und auch zur Gründung eines Sicherheitsdienstleisters.

Die sehr gute Erfolgsquote bei der Prüfung erreichen wir durch engagierte Dozenten und aktuelle Ausbildungsmaterialien.

 

Förderung und Kostenübernahme

Die Kosten für die Ausbildung können unter Umständen von Leistungsträgern, wie z.B. der Agentur für Arbeit, bezahlt werden. Geben Sie die folgende Maßnahmenummer an: 922/3097/11

Während der Ausbildung erhalten Sie weiterhin Ihre Leistungen von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Auch ein Fahrtkostenzuschuss und eine Kinderbetreuung kann während der Ausbildung bewilligt werden.

Wir finden auch für Sie einen Förderweg! Gern beraten und unterstützen wir Sie beim Beantragen der Förderung.
Informationen zu Fördermaßnahmen

 

Ausbildungsziele

Bestehen der IHK-Prüfung durch das sichere Beherrschen aller hierfür notwendigen theoretischen Kenntnisse. Vorbereitung auf die Einsatzpraxis durch das Kennen der relevanten Anwendungsbereiche.

 

Abschluss

  • IHK-Sachkunde gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) Abs.1 Satz 5

 

Lehrgangsdauer und Ausbildungszeiten

Monatlicher Start! Nächster Starttermin 

  • Dauer: 10 Tage, 80 Unterrichtseinheiten (UE)
  • Wochenkurs in Vollzeit: reguläre Unterrichtszeiten Mo - Fr 8:30 - 16:30 Uhr (8 UE/Tag)
  • Wochenendkurs: Unterricht Freitag Abend und Samstag - ermöglicht Berufstätigen die Teilnahme
  • schriftliche Prüfung bei der IHK an jedem 3. Donnerstag im Monat
  • nach Bestehen der schriftlichen Prüfung: mündliche Prüfung bei der IHK in der darauffolgenden Woche

 

Lehrinhalte

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, einschließlich Gewerberecht
  • BGB, Strafrecht und Strafverfahrensrecht, einschließlich Umgang mit Waffen
  • Datenschutzrecht und Unfallverhütungsvorschriften
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik
  • Umgang mit Menschen und Deeskalationstechniken
  • Ausbildungsformen
  • Theorieunterricht mit praktischen Beispielen
  • Prüfungsvorbereitung anhand Prüfungsbögen und praxisnaher Prüfungsfragen
  • Selbststudium der prüfungsrelevanten Inhalte anhand der bereitgestellten Lernmaterialien

 

Ausbildungsformen

  • Anwendungsbezogene Theorievermittlung
  • Üben der schriftlichen und mündlichen Prüfung

 

Voraussetzungen

  • Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift

 

Preis

 

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