Weiterbildungssparen - die zweite Komponente der Bildungsprämie
Lebenslanges Lernen der Bundesbürger wird seit 2008 von der Bundesregierung durch das Weiterbildungssparen gefördert.
Um dem Fachkräftemangel in Deutschland entgegen zu wirken, bietet es drei Fördermöglichkeiten.
- Die Weiterbildungsprämie vom Staat erhält man, wenn das jährliche Einkommen unter 20.000 liegt und man sich für eine Weiterbildungsmaßnahme, mit Kosten über 338 Euro entscheidet. Natürlich muss man vorher eine Beratung in Anspruch nehmen.
- Auch eine Entnahme aus Ihrem bereits vorhandenen Ansparguthaben, kann Ihre Weiterbildung finanzieren. Dabei geht Ihnen bei dieser Form des Weiterbildungssparens nicht die Arbeitnehmersparzulage verloren. Dies gilt auch, wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist.
- Mit dem Weiterbildungsdarlehen sollen Weiterbildungen durch das Weiterbildungssparen finanzierbar werden, die kostenintensiver sind. Die Darlehen sollen über die KfW und die Landesbanken angeboten werden. Nach beschränkter Bonitätsprüfung soll jeder Zugang zu diesem Darlehen bekommen, das mit einem günstigen Darlehenszins belegt werden soll.
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