Weiterbildungsscheck Sachsen

Wer eine Qualifizierung absolvieren will, für den stellt sich nicht zuletzt die Frage nach den Kosten. Wer fördert was, wie und wie hoch? Das ist in den Bundesländern sehr unterschiedlich. Der Freistaat Sachsen fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) beschäftigungspolitische Projekte, unter anderem Projekte der betrieblichen und beruflichen Weiterbildung. Seit Mai 2010 vergibt das Land Bildungsschecks für die berufliche Weiterbildung.

Wer wird gefördert?
Unterstützt werden Beschäftigte mit Hauptwohnsitz in Sachsen.
Höhe der Förderung: Beschäftigte mit einem Bruttoeinkommen von höchstens 2.500 Euro erhalten 80 Prozent der Weiterbildungskosten. Beschäftigte mit einem Einkommen zwischen 2.500 und 4.150 Euro erhalten 50 Prozent der Kosten, wenn sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: Alter über 50 Jahre; in Teilzeit, Befristung oder Leiharbeit; bei Erwerb eines ersten akademischen Abschlusses.

Mit dem Antrag sind grundsätzlich drei Angebote vorzulegen, wobei durch den Antragsteller eine begründete Auswahlentscheidung zum wirtschaftlichsten Angebot zu treffen ist. Als Angebote gelten auch Preisinformationen von Fort- und Weiterbildungsanbietern. Diese müssen dann mindestens den Anbieter, die Inhalte und den Preis der Weiterbildung enthalten. Können keine drei vergleichbaren Angebote oder Preisinformationen eingeholt werden, so genügt im begründeten Einzelfall eine geringere Anzahl.

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