WeGebAU - Weiterbildung beschäftigter Älterer und Geringqualifizierter in Unternehmen
Zielgruppen
- Geringfügig Qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit weniger als 250 Arbeitnehmern
Förderung geringfügig Qualifizierter
Gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Ohne Berufsabschluss oder
- Arbeitnehmer, die über einen Berufsabschluss verfügen, aber aufgrund mehrjähriger (mindestens vier Jahre) Beschäftigung in an- oder ungelernter Tätigkeit diese Arbeit nicht mehr ausüben können. (Berufsentfremdete)
Welche Förderung?
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Freistellungszeiten zu Weiterbildungszwecken
- Übernahme von Weiterbildungskosten (Lehrgangsgebühren, Fahrkosten, auswärtige Unterbringung)
Voraussetzungen?
- Weiterbeschäftigung während der Weiterbildung
- Zeiten ohne Arbeitsleistung sind weiterbildungsbedingt
- Qualifizierung führt zu einem Bildungsabschluss oder einer Teilqualifikation, welche auf dem Arbeitsmarkt verwertbar ist
Höhe des Zuschusses?
- Arbeitsentgeltzuschuss analog zur Fehlzeit aufgrund der Weiterbildung (max. 100 %)
- Findet die Weiterbildung im Betrieb des Arbeitgebers statt, beträgt der maximale Arbeitsentgeltzuschuss 50 %
- Hat der Arbeitnehmer das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet, muss der Betrieb mind. 50 % der Lehrgangskosten tragen
Förderung älterer Beschäftigter
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen (bis 250 Beschäftigte)
Welche Förderung?
- Zuschuss zum Arbeitsentgelt für Freistellungszeiten zu Weiterbildungszwecken
- Übernahme von Weiterbildungskosten (Lehrgangsgebühren, Fahrkosten, auswärtige Unterbringung)
- Pauschale zu den Sozialversicherungsbeiträgen
Voraussetzungen?
- Weiterbeschäftigung während der Weiterbildung
- Betrieb beschäftigt weniger als 250 Arbeitnehmer
- Vermittlung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die über eine arbeitsplatzbezogene Fortbildung hinausgehen
Höhe des Zuschusses?
- Arbeitsentgeltzuschuss analog zur Fehlzeit aufgrund der Weiterbildung (max. 100 %, bei innerbetrieblichen Weiterbildungen max. 50 %)
Welche Lehrgänge kommen in Frage?
Alle Lehrgänge bei der Sicherheitsakademie Berlin kommen für diese Förderung grundsätzlich in Frage. Gern stellen wir Ihnen auch ein individuelles Angebot zusammen. Fragen Sie uns!
- Es finden monatlich Lehrgänge statt.
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